Rechtsprechung
BGH, 30.04.1971 - I ZR 75/69 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1971,1853) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Umfassende Übertragung der Verwertungsrechte an musikalischen Werken - Wirksamkeit eines mündlichen Vertrages zwischen Komponist und Rundfunkgesellschaft - Übertragung eines Verlagsrechts im Sinne eines Notenrechts - Abgrenzung zwischen Nutzungsrecht und Verlagsrecht ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Schwarzwaldfahrt
Papierfundstellen
- GRUR 1971, 480
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.07.1955 - I ZR 201/53
Lagerhalterhaftung. Verjährung
Auszug aus BGH, 30.04.1971 - I ZR 75/69
Diese rechtlich nicht zu beanstandenden Ausführungen des Berufungsgerichts rechtfertigen es, die Voraussetzungen der Feststellungsklage, die auch im Revisionsverfahren von Amts wegen zu prüfen sind (BGHZ 18, 98, 105 f) [BGH 08.07.1955 - I ZR 201/53] , zu verneinen. - BGH, 22.11.1962 - VII ZR 264/61
Aufrechnungstatut
Auszug aus BGH, 30.04.1971 - I ZR 75/69
Demgemäß bedürfen sie keiner Nachprüfung (BGHZ 38, 254 f). - BGH, 14.06.1957 - I ZR 143/55
Bel ami
Auszug aus BGH, 30.04.1971 - I ZR 75/69
Es kann dahinstehen, ob diese ihrem Wortlaut nach umfassende Übertragungsformel nach den zur Zeit des Vertragsabschlusses geltenden Rechtsgrundsätzen der Zweckübertragungstheorie dahin auszulegen ist, daß dem Erwerber nur sämtliche nach dem Vertragszweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt worden sind (vgl. BGH GRUR 1957, 611, 612 re - Bel ami; BGH Ufita Bd. 32, 183).
- BGH, 13.06.1980 - I ZR 45/78
Architekten und Ingenieure-Zur Einräumung v. urheberrechtlichen Nutzungsrechten
Damit verkennt das Berufungsgericht einmal die unterschiedliche Bedeutung der Abreden der Parteien über die Planung und Erstellung der Erstbauten, deren ordnungsgemäße Abwicklung eine Übertragung des urheberrechtlichen Nutzungsrechts für diese Bauten erforderte (vgl. BGHZ 24, 55, 69 - Ledigenheim; 64, 145, 148 - Wohnhausneubau), ferner auch eine Berücksichtigung etwaiger Erweiterungsbauten, die zwar insoweit eine gewisse Vorplanung notwendig machte, jedoch zum damaligen Zeitpunkt weder eine konkrete Gestaltung noch eine Nutzungsrechtsübertragung; zum anderen hat das Berufungsgericht dem allgemeinen Grundsatz des Urheberrechts, der in § 31 Abs. 5 UrhG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat, nicht Rechnung getragen, daß der Urheber im Zweifel keine weitergehenden Rechte einräumt, als nach dem Vertragszweck erforderlich ist (vgl. BGH v. 30.4.71 - I ZR 75/69 GRUR 71, 480, 481 - Schwarzwaldfahrt).